Hypnose - Zahnaerzte im Hochstift
Ingo Holischeck, Cordula Roggen, Zahnarzt, Sande, Lippesee, Kinderzahnarzt
18774
portfolio_page-template-default,single,single-portfolio_page,postid-18774,bridge-core-2.5.1,ajax_fade,page_not_loaded,,side_area_uncovered_from_content,qode-theme-ver-23.6,qode-theme-bridge,disabled_footer_top,wpb-js-composer js-comp-ver-6.4.1,vc_responsive
 

Entspannte Zahnbehandlung

Mit Hypnose vergeht die Zeit wie im Flug.

Immer mehr Patienten entscheiden sich für eine zahnärztliche Behandlung in einer entspannten Atmosphäre. Ob Angst vor zahnmedizinischen Behandlungen, Spritzenangst, starker Würgereiz oder Zähneknirschen: mithilfe der medizinischen Hypnose können Anspannung, Stress, Angst und Schmerzwahrnehmung deutlich reduziert werden. Sie trägt dazu bei, dass der Zahnarztbesuch körperlich als auch geistig als angenehm empfunden werden kann.

 

Hypnose ist ein ganz natürliches Phänomen, das wir alle mehrmals täglich erleben, aber nicht als solches wahrnehmen. Wir erleben solche Bewusstseinszustände im Alltag, z.B. wenn wir joggen, ein spannendes Buch lesen, beim Fernsehen oder uns auf schwierige Arbeit konzentrieren und ist eine ganz natürliche Sache, die wir immer wieder erleben. Sie gehört zu unserem alltäglichen Leben wie Wachsein, Schlafen, Essen und Trinken.

 

Die zahnmedizinische Hypnose fördert und verstärkt die natürliche Fähigkeit eines jeden Menschen zur Alltagstrance. Mit ihrer Hilfe ihrer ist es dem Patienten möglich, sich gedanklich aus der momentanen Behandlungssituation zu entfernen und sich auf angenehme Vorstellungen und Erinnerungen zu konzentrieren. Dabei stellt sich ein entspannter Zustand auf körperlicher und geistiger Ebene ein: die Atmung wird ruhig, der Blutdruck singt und der Pulsschlag verlangsamt sich, die Gedanken fließen. Der in hypnotische Trance geführte Patient erlangt eine veränderte Realitätswahrnehmung. Dieser Zustand ist mit dem Gefühl von tiefer Ruhe verbunden.

 

Auch wenn die zahnärztliche Hypnose eine hoch wirksame Behandlungshilfe darstellt, ist sie nicht im Leistungskatalog des öffentlich-rechtlichen Gesundheitswesens aufgeführt. Der Patient kann nicht damit rechnen, die Kosten von seiner Krankenkasse erstattet zu bekommen.