Wir möchten Sie bitten, bei Interesse sich im Vorfeld z.B. über folgende Links im Internet zu informieren:
Bei der Entscheidung für eine bestimmte Füllungstherapie kann auch die Frage eine Rolle spielen, was die Krankenkasse bezahlt.
Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei – die Festzuschüsse ändern sich dadurch nicht.
Eine Wurzelbehandlung ist oft die einzige Alternative zum Entfernen eines Zahnes, wenn das Zahnmark in seinem Inneren entzündet oder schon zerfallen ist. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird.
Wir wissen: Die Gesundheitsreform belastet Sie als Patient finanziell. Deshalb können Sie Rechnungen über unseren Abrechnungspartner pvs mefa >>> reiss auch in Raten begleichen. Zinsfrei, sofern Sie nicht mehr als sechs Raten benötigen.